Podologie - Podologie Garching

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Was bedeutet Podologie ?

Der Beruf des Podologen / der Podologin zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Der Podologe / die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbständig fusspflegerische Behandlungmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Krankheitssymptome am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordert und führt gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß durch. Zum Tätigkeitsfeld des Podologen / der Podologin gehören insbesondere die Behandlung von Clavi, Hyperkeratosen, alle Arten von Nagelmissbildungen wie Ungius incarnatus, grypotische und mykotische Nägel sowie die Orthonyxiebehandlung, Anfertigung von Orthosen und Nagelprothetik.

Was ist ein Podologe?

Der Beruf des Podologen ist ein Medizinal-Fachberuf. Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt so eine nicht zu unterschätzende Stellung im Bereich der Fußgesundheit ein. Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt somit als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Physiotherapeut.

Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.
Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will bedarf der Erlaubnis.
Auch die Bezeichnung Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs.1 Podologengesetz (PodG) geführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege ?

  • Die Abgrenzung zwischen dem Fußpfleger / Fußpflegerin und dem Podologen / der Podologin kann vom Leistungsangebot am besten gezogen werden
  • Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß
  • Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß
  • Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden
  • Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche Tätigkeit und daher Erlaubnispflichtig

Seit  dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische(r) Fußpfleger(in) (Podolog(in)e) nennen, der im Besitz einer Erlaubnis ist oder der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.

Die Bezeichnung „Podologe / Podologin“, „staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger(in)“ ist geschützt.
Diese Berufsbezeichnung garantiert Ihnen, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Examen abgeschlossen wurde.

Im Rahmen dieser Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen sehr breiten Raum ein. Daher gehört der Podologe auch zu den Medizinal-Fachberufen.

Die hygienische Anforderungen werden in einer Podologischen Praxis durch Auflagen der Krankenkassen und Gesundheitsämtern vorgeschrieben und regelmäßig überprüft.

Somit haben Sie einen garantiert hohen Hygienestandard bei jeder Behandlung.
Podologie Garching - Angelica Hüttner - Podologin - Heilpraktikerin für Podologie - Rathausplatz 13 - 85748 Garching - Telefon 089 / 326 58 825 - Email info(at)podologie-garching.de
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